CAMPINGORDNUNG

  1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur mit Genehmigung der Verwaltung und Registrierung jedes Gastes mit einem gültigen Ausweis gestattet. Haustiere müssen angemeldet werden.
  2. Die Preise versteht sich pro Tag bis 11:00 Uhr des Folgetages.
  3. Die Stellplätze werden von der Verwaltung zugewiesen und sind verbindlich. Unbefugte Platzwechsel sind untersagt. Aus betrieblichen Gründen kann ein Wechsel des Stellplatzes angeordnet werden.
  4. Während der Ruhezeiten (12:00–15:00 Uhr und 22:00–08:00 Uhr) ist das Fahren mit Motorfahrzeugen verboten. Lärm, der andere Gäste stört, è strikt untersagt.
  5. Die Eingangsschranke bleibt von 12:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 08:00 Uhr geschlossen.
  6. Aufenthaltsverlängerungen müssen bis spätestens 10:00 Uhr am geplanten Abreisetag an der Rezeption angefragt werden.
  7. Minderjährige werden nur in Begleitung von Eltern oder Erziehungsberechtigten aufgenommen. Erwachsene haften für das Verhalten ihrer Kinder.
  8. Externe Besucher sind nicht gestattet.
  9. Hunde sind an der Leine zu führen. Besitzer haften für alle verursachten Schäden. Das Geschäft ist außerhalb des Campingplatzes zu verrichten und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  10. Wir bitten um maximale Mitarbeit bei der Sauberkeit der Gemeinschaftsräume. Bitte hinterlassen Sie die Sanitäranlagen so, wie Sie sie vorzufinden wünschen.
  11. Die Vegetation ist zu respektieren. Graben, Feuermachen, Wäscheleinen spannen oder Pflanzen beschädigen ist untersagt. Abwasserentsorgung außerhalb der vorgesehenen Stellen ist strengstens verboten.
  12. Für die Entsorgung chemischer Toiletten è die Verwendung der entsprechenden Zusätze obligatorisch.
  13. Abfalltrennung ist Pflicht (Bio, Glas, Dosen, Plastik, Papier, Restmüll). Der Müll ist in der Wertstoffzone gegenüber dem Eingang zu entsorgen. Achtung: Videoüberwachter Bereich.
  14. Der Stromanschluss und das Abklemmen darf ausschließlich durch das Campingpersonal erfolgen.
  15. Die gesamte Ausrüstung muss ordentlich auf dem Stellplatz untergebracht werden. Der Platz muss sauber und im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden.
  16. Gäste haften für ihr Eigentum. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden. Fundgegenstände bitte sofort an der Rezeption abgeben.
  17. Schäden an der Campingausstattung müssen vom Verursacher ersetzt werden.
  18. Die Verwaltung haftet nicht für Schäden durch Schnee, Frost, herabstürzende Äste oder andere Naturereignisse.
  19. Im Winter werden die Gemeinschaftswege geräumt. Die Schneeräumung am eigenen Fahrzeug und dessen Zugang obliegt dem Gast.
  20. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zum Platzverweis durch die Verwaltung führen.
  21. Mit dem Betreten des Campingplatzes wird diese Ordnung vollumfänglich akzeptiert.