CAMPINGORDNUNG
- Der Zutritt zum Campingplatz ist nur mit Genehmigung der Verwaltung und Registrierung jedes Gastes mit einem gültigen Ausweis gestattet. Haustiere müssen angemeldet werden.
- Die Preise versteht sich pro Tag bis 11:00 Uhr des Folgetages.
- Die Stellplätze werden von der Verwaltung zugewiesen und sind verbindlich. Unbefugte Platzwechsel sind untersagt. Aus betrieblichen Gründen kann ein Wechsel des Stellplatzes angeordnet werden.
- Während der Ruhezeiten (12:00–15:00 Uhr und 22:00–08:00 Uhr) ist das Fahren mit Motorfahrzeugen verboten. Lärm, der andere Gäste stört, è strikt untersagt.
- Die Eingangsschranke bleibt von 12:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 08:00 Uhr geschlossen.
- Aufenthaltsverlängerungen müssen bis spätestens 10:00 Uhr am geplanten Abreisetag an der Rezeption angefragt werden.
- Minderjährige werden nur in Begleitung von Eltern oder Erziehungsberechtigten aufgenommen. Erwachsene haften für das Verhalten ihrer Kinder.
- Externe Besucher sind nicht gestattet.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Besitzer haften für alle verursachten Schäden. Das Geschäft ist außerhalb des Campingplatzes zu verrichten und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Wir bitten um maximale Mitarbeit bei der Sauberkeit der Gemeinschaftsräume. Bitte hinterlassen Sie die Sanitäranlagen so, wie Sie sie vorzufinden wünschen.
- Die Vegetation ist zu respektieren. Graben, Feuermachen, Wäscheleinen spannen oder Pflanzen beschädigen ist untersagt. Abwasserentsorgung außerhalb der vorgesehenen Stellen ist strengstens verboten.
- Für die Entsorgung chemischer Toiletten è die Verwendung der entsprechenden Zusätze obligatorisch.
- Abfalltrennung ist Pflicht (Bio, Glas, Dosen, Plastik, Papier, Restmüll). Der Müll ist in der Wertstoffzone gegenüber dem Eingang zu entsorgen. Achtung: Videoüberwachter Bereich.
- Der Stromanschluss und das Abklemmen darf ausschließlich durch das Campingpersonal erfolgen.
- Die gesamte Ausrüstung muss ordentlich auf dem Stellplatz untergebracht werden. Der Platz muss sauber und im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden.
- Gäste haften für ihr Eigentum. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden. Fundgegenstände bitte sofort an der Rezeption abgeben.
- Schäden an der Campingausstattung müssen vom Verursacher ersetzt werden.
- Die Verwaltung haftet nicht für Schäden durch Schnee, Frost, herabstürzende Äste oder andere Naturereignisse.
- Im Winter werden die Gemeinschaftswege geräumt. Die Schneeräumung am eigenen Fahrzeug und dessen Zugang obliegt dem Gast.
- Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zum Platzverweis durch die Verwaltung führen.
- Mit dem Betreten des Campingplatzes wird diese Ordnung vollumfänglich akzeptiert.